Nutzungsbedingungen

 

Allgemeine Vertragsbedingungen

OBJEKT

Inprimepay Srl (nachfolgend INPRIMEPAY) ist verantwortlich für den Zugang zur Plattform mit integrierten Zahlungssystemen und Kartenzahlungslösungen, Tap to Pay, aufgeschobenen und wiederkehrenden Zahlungen über die Stripe Connect-Infrastruktur und anderen unten beschriebenen integrierten Zahlungssystemen, die verfügbar sind auf inprimepay.com, auf den dafür vorgesehenen Anwendungen und auf allen zusätzlichen Seiten.

1.2 Integration von Zahlungssystemen: Aktivierungskosten
Bitte beachten Sie, dass für integrierte Zahlungsdienste wie Klarna, Alma, Stripe und andere über Inprimepay angebotene Zahlungssysteme keine Aktivierungsgebühren anfallen. Diese Dienste sind gemäß den jeweiligen Plattformbedingungen kostenlos nutzbar. Diese Vereinbarung dient der Bereitstellung einer dedizierten und optimierten Infrastruktur für diese Zahlungssysteme und gewährleistet Händlern eine nahtlose und hochfunktionale Integration unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsparameter und -protokolle.

1.3 – Partnerberatung und Berichtswesen (SeQura)

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass INPRIMEPAY Beratungs- und Vermittlungsdienste für den Zugang zu Ratenzahlungsdiensten von Drittanbietern, einschließlich SeQura Worldwide SA, anbietet. Diese Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf die Präsentation des Dienstes und die Vermittlung zwischen den Parteien. INPRIMEPAY bietet keine technische Integration des SeQura-Dienstes und ist auch nicht Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und SeQura.

Die wirtschaftlichen, vertraglichen, Genehmigungs-, Kreditmanagement-, Inkasso- und Erstattungsbedingungen werden ausschließlich von SeQura Worldwide SA geregelt.

2.1 INPRIMEPAY ist verantwortlich für die Entwicklung einer E-Commerce-Seite mit unbegrenzten Produktseiten-Uploads, Rabattcodes und innovativen, automatisierten Checkout-Zahlungen.

3.1 INPRIMEPAY ist verantwortlich für die Bereitstellung eines speziellen Panels für „Pay by Link“-Funktionen und eines QR-Codes mit Informationen zu Transaktionen, Zahlungen, Banküberweisungen, Überweisungen, Rabattcodes, Sendungen und Statistiken.

3.2 INPRIMEMAY Mobile-Anwendungen

INPRIMEPAY bietet seinen Kunden zwei offizielle Anwendungen an, die im App Store und bei Google Play erhältlich sind:

– INPRIMEPAY-Händler 

Eine Anwendung zur kompletten Kontoverwaltung, mit der Sie Transaktionen, Überweisungen, Zahlungen, Statistiken, QR-Codes und Zahlungslinks überwachen können.

– INPRIMEPAY POS 

Eine Anwendung, die speziell für die Annahme von Zahlungen über die Tap-to-Pay-Technologie entwickelt wurde und es Ihnen ermöglicht, Zahlungen direkt von kompatiblen Smartphones oder Tablets entgegenzunehmen, ohne ein physisches Kassensystem zu verwenden.

3.3 Digitales Kassensystem – Kontaktloses Bezahlen

Der Tap-to-Pay-Service ist über die INPRIMEPAY POS-Anwendung verfügbar und optional.

Diese Technologie ermöglicht es dem Kunden, kontaktlose Zahlungen direkt von kompatiblen Geräten zu akzeptieren, ohne dass zusätzliche Hardware erforderlich ist.

Der Kunde ist für die Kompatibilität des verwendeten Geräts mit der Tap-to-Pay-Technologie (NFC und technische Anforderungen der Anbieter) verantwortlich.

Der Service wird durch die Integration mit Stripe Connect bereitgestellt.

Sämtliche Finanztransaktionen, Autorisierungen, Inkasso, Rückerstattungen und Überweisungen werden ausschließlich von Stripe oder anderen autorisierten Anbietern abgewickelt.

INPRIMEPAY verwaltet keine Gelder und führt keine Finanzaktivitäten durch.

3.3-bis POS RT / Telematic Register Connection – Exklusiver Service für den italienischen Markt

Für Kunden, die auf dem italienischen Markt tätig sind, kann INPRIMEPAY innerhalb des Bedienfelds und/oder des reservierten Bereichs eine spezielle Funktion zur Anbindung an POS RT / Telematic Register bereitstellen, sofern dies technisch möglich und mit den vom Kunden verwendeten Systemen kompatibel ist.

Diese Funktionalität ermöglicht die Verwaltung oder operative Unterstützung der Verbindung zwischen digitalen Erfassungswerkzeugen, dem INPRIMEPAY-Panel und Systemen, die mit dem Telematikregister verbunden sind, unter anderem durch Integrationen, Informationsflüsse oder spezielle technische Konfigurationen.

Der Kunde erkennt an, dass die ordnungsgemäße Funktion der Verbindung von der Kompatibilität des elektronischen Kassensystems, der Kassensoftware, den vom Kunden bereitgestellten Zugangsdaten und Konfigurationen sowie allen beteiligten Drittanbieterdiensten abhängt. INPRIMEPAY haftet nicht für Fehlfunktionen, Blockierungen, Übertragungsfehler, Verzögerungen oder Serviceausfälle, die durch elektronische Kassensysteme, Verwaltungssoftware, Verbindungen, Drittanbieter, fehlerhafte Konfiguration oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden verursacht werden.

Der Kunde bleibt für alle steuerlichen, buchhalterischen und administrativen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Ausstellung, Übermittlung, Registrierung und Aufbewahrung der nach italienischem Recht erforderlichen Handels- und Steuerdokumente verantwortlich, einschließlich der Verpflichtungen gegenüber der italienischen Steuerbehörde.

Der Kunde erkennt an, dass der Tap-to-Pay-Service keine physische POS-Lösung, keine Acquiring-Tätigkeit, keine Finanzintermediation und keinen autonomen Zahlungsdienst seitens INPRIMEPAY darstellt, sondern ausschließlich die Bereitstellung einer technologischen Integration mit autorisierten Drittanbietern.

3.4 INPRIMEPAY stellt zusätzlich zu den oben genannten Apps einen reservierten Kontrollbereich in einer dedizierten Umgebung mit Zugriff bereit. app.inprimepay.com

 

 

ANFORDERUNGEN

4.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass INPRIMEPAY eine eigenständige Webplattform ist und nicht Teil von WooCommerce, Stripe, Klarna, Alma, Scalapay, SEPA oder anderen Unternehmen ist, deren Dienste integriert sind.

5.1 Um Dienstleistungen und Zahlungssysteme (z. B. Tap to Pay, Ratenzahlungen, E-Commerce-Checkout) anbieten zu können, ist ein Onboarding und die Erstellung eines Stripe-Kontos (stripe.com) erforderlich.

Der Kunde garantiert, dass er über ein aktives und funktionierendes Stripe-Konto verfügt und dass er zur Nutzung der aktivierten Zahlungsmethoden (z. B. Klarna, Scalapay, Alma) berechtigt ist.

Der Kunde stellt INPRIMEPAY von jeglicher Haftung im Falle einer Kontosperrung aus Gründen frei, die nicht Inprimepay zuzurechnen sind.

5.2 – Voraussetzungen für den Zugang zum Spay (SeQura)-Service

Der Zugang zum Spay-Service (SeQura) unterliegt folgenden Bedingungen: unabhängige, diskretionäre und unbestreitbare Bewertung durch SeQura Worldwide SA
Der Kunde bestätigt Folgendes:

  • INPRIMEPAY garantiert weder Genehmigung noch Aktivierung des Kastrationsservices;
  • Die Ermittlungen sind vollständig verwaltet von SeQura;
  • keine Ablehnungen, Sperrungen, Einschränkungen oder Anfragen nach Unterlagen sind nicht INPRIMEPAY zuzurechnen.

Der Kunde stellt INPRIMEPAY hiermit von jeglicher Haftung frei, die sich aus negativen Ergebnissen der SeQura-Untersuchung ergibt.

7.1 INPRIMEPAY nutzt API- und Webhook-Technologien über Stripe Connect, die alle Bankfunktionen, Fondsbestimmungen, Überweisungen und Kontoüberprüfungen gemäß Stripe verwalten.

7.2 Nutzung Ihres Stripe-Kontos außerhalb der INPRIMEPAY-Plattform

Der Kunde bestätigt, dass das mit den INPRIMEPAY-Diensten verbundene Stripe-Konto so konfiguriert und verwendet wird, dass die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen über die INPRIMEPAY-Plattform, das Panel, die Anwendungen und Tools erbracht werden können.

Die Nutzung des mit INPRIMEPAY verbundenen Stripe-Kontos außerhalb der Plattform für nicht autorisierte Zwecke, Integrationen, Websites, Anwendungen, Links, Checkouts, POS, Zahlungsabläufe oder Aktivitäten, die nicht mit den Dienstleistungen von INPRIMEPAY in Zusammenhang stehen, stellt einen Vertragsbruch dar, wenn dies zur Umgehung von Plattformgebühren, zur Veränderung von Abläufen, zur unsachgemäßen Nutzung der Infrastruktur, zu operationellen Risiken, Streitigkeiten, Rückbuchungen, Sperrungen oder zu wirtschaftlichen und Reputationsschäden für INPRIMEPAY führt.

In solchen Fällen behält sich INPRIMEPAY das Recht vor, die Dienstleistungen auszusetzen oder einzuschränken, die Nachforderung aufgelaufener Provisionen zu verlangen, technische und administrative Prüfungen durchzuführen und Maßnahmen zur Eintreibung geschuldeter Beträge sowie zur Entschädigung für entstandene Schäden zu ergreifen.

7.3 Risikobewertung, Sicherheit, Betrugsbekämpfung und vorsorgliche Aussetzung

Zum Zwecke der Sicherheit, Betrugsprävention, des Schutzes der Infrastruktur, der ordnungsgemäßen Leistungserbringung und des operationellen Risikomanagements kann INPRIMEPAY Daten, Informationen und Indikatoren in Bezug auf den Kunden, seine Aktivitäten, die Nutzung der Plattform, Transaktionsvolumina, betriebliche Anomalien, Streitigkeiten, Rückbuchungen, Dokumentenprüfung, öffentliche Quellen, integrierte Anbieter und Informationen, die über interne Systeme oder autorisierte Dritte verfügbar sind, erfassen, verarbeiten und analysieren.

Diese Elemente können zur Erstellung eines internen Risikoprofils („Risikobewertung“) beitragen, das ausschließlich für technische Zwecke, Betrugsbekämpfung, Sicherheit, Vertragserfüllung und die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs verwendet wird. Die Risikobewertung stellt keine Entscheidung über Finanz- oder Kreditaktivitäten oder Kreditwürdigkeit dar, die den beaufsichtigten Unternehmen vorbehalten ist, und ersetzt auch nicht die unabhängigen Bewertungen von Drittanbietern wie Stripe, Klarna, Alma, Scalapay, SeQura oder anderen integrierten Systemen.

Im Falle von Anomalien, nicht konformer Nutzung, Betrugsrisiko, einem ungewöhnlichen Anstieg von Streitigkeiten oder Rückbuchungen, Sperrungen oder Einschränkungen durch Anbieter, inkonsistenter Dokumentation, potenziell verbotenen Aktivitäten oder Risiken für die Sicherheit der Plattform kann INPRIMEPAY Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, einschließlich der Sperrung, Einschränkung oder Überprüfung des Kontos und der Dienste, ohne dass dies die Haftung von INPRIMEPAY für vorübergehende Unterbrechungen aufgrund von Sicherheits-, Betrugsbekämpfungs- oder Compliance-Anforderungen begründet.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Richtlinien von Alma für die Aktivierung der jeweiligen Dienste einzuhalten und akzeptiert die Nutzungsbedingungen von Alma.

LIEFERZEITEN

9.1 Nach Aktivierung und Bezahlung ist der Dienst sofort und uneingeschränkt nutzbar. Verzögerungen bei der Registrierung oder dem Onboarding auf Stripe oder anderen teilnehmenden Plattformen durch den Kunden sowie Überprüfungen durch die Anbieter können zu Verzögerungen führen, die nicht von INPRIMEPAY zu vertreten sind.

VERTRAGSKLAUSELN

 

11.1 INPRIMEPAY ermöglicht die Nutzung der folgenden integrierten Zahlungsmethoden: Kartenzahlungen über Stripe, Zahlungen über Tap to Pay, QR-Codes und Links, Ratenzahlungen über Klarna, Scalapay oder Alma sowie wiederkehrende Zahlungen per Karte oder SEPA-Lastschrift.

12.1 Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung: Visa, Mastercard, Maestro, Diners Club, Amex, Sofort, Klarna, Scalapay, SEPA und auf Anfrage Alma Pay, Satispay, Google Pay, Apple Pay und PayPal.

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Verhaltensregeln einzuhalten, und INPRIMEPAY, Stripe und andere beteiligte Parteien können die Dienste im Falle von Verstößen oder betrügerischer Nutzung aussetzen.

15.1 INPRIMEPAY behält sich das Recht vor, eine dem Kunden gewidmete Seite zu veröffentlichen auf www.inprimepay.com und genehmigt die Veröffentlichung von Unternehmensinhalten auf seinen Marketingkanälen.

16.1 INPRIMEPAY ist ein unabhängiges Unternehmen und steht in keiner Verbindung zu Klarna oder Stripe. Die angebotene Dienstleistung umfasst den Zugang zur Plattform mit virtuellem Kassensystem und E-Commerce-Bereich. Der Kunde bestätigt, dass er keine direkte Vereinbarung mit Klarna hat, sondern den Dienst über Stripe nutzt.

  • • Streifen 
  • • Klarna 
  • • Scalapay 
  • • Alma 
  • • SeQura Worldwide SA (nur für Beratungs- und Berichtszwecke) (Spay)

Diese Prüfungen und Entscheidungen werden von den jeweiligen Anbietern unabhängig und unanfechtbar getroffen, ohne jegliche Möglichkeit des Eingreifens durch INPRIMEPAY. Jegliche Ablehnungen, Sperrungen, Verzögerungen, betriebliche Einschränkungen oder Anfragen nach Unterlagen sind nicht INPRIMEPAY anzulasten.

WIRTSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN

20.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen – Leistungspakete
Bei der Anmeldung wählt der Kunde eines der folgenden Pakete aus, die eine anfängliche Aktivierungsgebühr zwischen 0 € und 299 € (ohne MwSt.) sowie eine zusätzliche Gebühr für digitale Transaktionen zur Nutzung der Plattform beinhalten. (Die folgenden Gebühren beinhalten nicht die Transaktionsgebühren der jeweiligen Anbieter.)

  • LitePos Core-Paket (für alle Märkte außer Italien)
    • Anschaffungskosten: 0 €
    • Plattformgebühr für die Bereiche „Ratenzahlung“ und „Abonnement“: 1,5 % 
    • Provision für die Tap-to-Pay-Plattform und den Bereich „Jetzt bezahlen“: 0,3 %
  • Lite-Paket (nur für den italienischen Markt)
    • Anschaffungskosten: 199,00 € (ohne MwSt.)
    • Plattformgebühr für die Bereiche „Ratenzahlung“ und „Abonnement“: 1,2 % 
    • Provision für die Tap-to-Pay-Plattform und den Bereich „Jetzt bezahlen“: 0,3 %
  • Standardpaket (nur für den italienischen Markt)
    • Anschaffungskosten: 249,00 € (ohne MwSt.)
    • Plattformgebühr für die Bereiche „Ratenzahlung“ und „Abonnement“: 0,5 % 
    • Provision für die Tap-to-Pay-Plattform und den Bereich „Jetzt bezahlen“: 0,3 %
  • Premium-Paket (nur für den italienischen Markt)
    • Anschaffungskosten: 299,00 € (ohne MwSt.)
    • Plattformgebühr für die Bereiche „Ratenzahlung“ und „Abonnement“: 0,2 % 
    • Provision für die Tap-to-Pay-Plattform und den Bereich „Jetzt bezahlen“: 0,3 %

Zusatzleistungen – Spezielles E-Commerce- und ExtraFee-Modul
Das Making of eigene E-Commerce-Seite in der WooCommerce-Umgebung und die Aktivierung der Formular für zusätzliche Gebühren (spezieller Zahlungslink mit anpassbarer Zusatzprovision) ergeben Gesamtkosten von 99,00 € + einmalige Mehrwertsteuer für Pakete Lite, Standard und Premium

Diese Zusatzdienste sind nicht automatisch verfügbar und müssen vom Kunden nach der Aktivierung der Hauptdienste über den dafür vorgesehenen Bereich auf der Website angefordert werden. www.inprimepay.com/extra.

Für die Bedürfnisse von Ressourcenoptimierung und ökologische Nachhaltigkeit, wenn die E-Commerce-Seite bestehen bleibt länger als 30 (dreißig) Tage inaktiv Ohne Zugriff oder Eingreifen behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, die Seite dauerhaft zu entfernen, ohne weitere Verpflichtungen oder Verantwortung.

20.2 Zahlungsmethoden für den Plan und jährliche Verlängerung der Dienstleistungen

 

Im Vertrag sind keine zusätzlichen Aktivierungskosten über das gewählte Paket hinaus enthalten, das bei der Registrierung bezahlt wird.

Nach den ersten zwölf Monaten wird für alle Pakete eine jährliche Verlängerungsgebühr von 99,00 € zzgl. MwSt. , mit Ausnahme des LITE POS-Pakets, fällig.

Bei der Registrierung müssen Sie eine gültige Zahlungskarte hinterlegen, die für die automatische Abbuchung der jährlichen Verlängerungsgebühr verwendet wird.

Am Verlängerungsdatum wird der Betrag automatisch von der hinterlegten Karte abgebucht.

Nutzt der Kunde alternative Zahlungsmethoden für die Vertragsverlängerung und -aktivierung (z. B. Banküberweisung), muss die Zahlung innerhalb von 5 (fünf) Tagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ermächtigt der Kunde INPRIMEPAY ausdrücklich, die zugehörige Karte zu belasten.

Im Falle der Nichtzahlung werden die Leistungen automatisch und ohne Vorankündigung eingestellt.

Für die Reaktivierung ist der Abschluss eines neuen Abonnements erforderlich.

Wird keine gültige Zahlungsmethode angegeben, erlischt der Anspruch auf die Leistung.

20.3 Paketmodifikation
Der Kunde kann jederzeit einen Wechsel zu einem anderen Paket beantragen, sofern dies im jeweiligen Markt verfügbar ist. Das Upgrade wird sofort nach Zahlung der Preisdifferenz wirksam, das Downgrade hingegen erst nach Ablauf des Jahres.

20.4 Aktualisierung der Bedingungen
Inprimepay behält sich das Recht vor, Pakete, Gebühren und Provisionen zu ändern und den Kunden mindestens 30 (dreißig) Tage im Voraus darüber zu informieren. Erfolgt keine Benachrichtigung des Kunden über die Kündigung innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als stillschweigende Zustimmung.

21.1
Die Kosten für Ratenzahlungen mit Klarna betragen 4,99 % + 0,40 € (ohne MwSt.) für jede Transaktion.

Die Kosten für Ratenzahlungen mit Scalapay betragen 4,99 % + 0,40 € (ohne MwSt.) für jede Transaktion.

22.2
Die Kosten für Ratenzahlungen mit Alma betragen 4,2% für Zahlungen in 3 Raten und 4,6% für Zahlungen in 4 Raten (ohne MwSt.) pro Transaktion.

23.2
Die Kosten für Zahlungen mit SEE-Karten betragen1,29% für Kartenzahlungen und 2,99% für Zahlungen mit AMEX über die Stripe-Plattform.

24.3 – Ratenzahlung über SeQura (Spay)

Der Spay-Ratenzahlungsservice wird angeboten von SeQura Worldwide SA als dritte und unabhängige Einheit.
Le dem Händlerkunden auferlegte ProvisionenRatenzahlungspläne, Zahlungsbedingungen, Rückerstattungsrichtlinien und Kreditmethoden sind ausschließlich von SeQura definiert, gemäß den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

INPRIMEPAY SeQura erhebt keine eigenen Gebühren auf Transaktionen.Ausgenommen sind möglicherweise die im vom Kunden abonnierten Servicepaket vorgesehenen Fälle.

Die Abrechnung der Beträge erfolgt. direkt von SeQura Worldwide SA an den Kunden innerhalb der vom Anbieter festgelegten Fristen.

 Informativer Hinweis
Die oben angegebenen Prozentsätze dienen ausschließlich Informationszwecken und sind unabhängig von Inprimepay. Sie stellen Folgendes dar: Die Hauptprovisionen werden direkt von den Zahlungsanbietern erhoben. (Stripe, Klarna, Alma und andere ICs).
Solche Kommissionen Sie können je nach Anbieter unterschiedlich sein., ohne vorherige Ankündigung und ohne dass Inprimepay eingreifen oder den Betrag ändern kann.

24 INPRIMEPAY kann Werbung von Drittanbietern über Google Adsense beinhalten.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PFLICHTEN DES KUNDEN

25.1 Klarna, Alma, Scalapay und akzeptierte Karten
BNPL-Anbieter akzeptieren nahezu alle gängigen Zahlungskarten, darunter viele Prepaid-Karten. Die vollständige Liste der akzeptierten Karten finden Sie auf den jeweiligen Portalen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass INPRIMEPAY nicht für fehlgeschlagene Zahlungen haftet, die durch die Verwendung von Karten verursacht werden, die nicht vom Klarna-Netzwerk (z. B. Money), Scalapay oder Alma unterstützt werden.

25.2 Gutschrift von Verkaufserlösen
Der gesamte Verkaufsbetrag abzüglich der Provisionen wird direkt von Stripe auf das vom Kunden bei der Registrierung angegebene Bankkonto/die IBAN überwiesen. Diese kann der Kunde in seinem persönlichen Bereich jederzeit ändern. Banküberweisungen erfolgen standardmäßig täglich automatisch und werden innerhalb von drei Werktagen gutgeschrieben. Bei Ersttransaktionen per Standard-Banküberweisung kann es zu Verzögerungen von bis zu fünf Werktagen kommen. INPRIMEPAY haftet nicht für Verzögerungen, die durch Dritte, wie z. B. Probleme mit der Bankverbindung, verursacht werden. Der Kunde akzeptiert diese Bedingungen.

Sämtliche Zahlungen der Endnutzer werden ausschließlich von Zahlungsdienstleistern (z. B. Stripe) entgegengenommen, die als einzige zur Verwaltung der Finanzströme berechtigt sind.

INPRIMEPAY erhält, verwahrt oder verwaltet in keiner Weise die aus Transaktionen resultierenden Gelder.

25.3 Ratenzahlung und Haftung Klarna, Alma, Scalapay
Die Genehmigung von Ratenzahlungen erfolgt ausschließlich durch Klarna, Alma und Scalapay, unabhängig und ohne Widerspruchsmöglichkeit. Ablehnungen von Ratenzahlungen gehen nicht zu Lasten von INPRIMEPAY. In den meisten Fällen kann der Endnutzer Probleme durch direkte Kontaktaufnahme mit Klarna klären. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ratenzahlungen von Klarna finden Sie unter folgendem Link: https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/it_it/paylaterin3. INPRIMEPAY übernimmt keine Verantwortung für fehlgeschlagene Genehmigungen, Kartenlimits oder die Anzahl der Käufe, da diese Entscheidungen im alleinigen Ermessen von Klarna liegen.

25.4 Ratenzahlungen und Alma-Haftung
Alma bearbeitet Ratenzahlungsgenehmigungen eigenständig und ohne Einspruchsmöglichkeit. INPRIMEPAY übernimmt keine Verantwortung für abgelehnte Ratenzahlungen. In der Regel kann der Endnutzer das Problem durch direkte Kontaktaufnahme mit Alma lösen. Die Ratenzahlungsbedingungen von Alma finden Sie unter folgendem Link: https://almapay.com/it-IT/legale/termini-e-condizioniINPRIMEPAY ist nicht verantwortlich für fehlgeschlagene Genehmigungen, Kartenlimits oder die Anzahl der Käufe, da diese im alleinigen Ermessen von Alma liegen.

25.5 – Ratenzahlungen und SeQura-Haftung (Spay)

Die Genehmigung der Ratenzahlung für die Kastration wird verwaltet. ausschließlich von SeQura Worldwide SA auf autonome und unbestreitbare Weise in ihrer eigenen Umgebung.
Etwaige Ablehnungen von Genehmigungen, betriebliche Einschränkungen, Stornierungen, Sperrungen oder Streitigkeiten sind nicht INPRIMEPAY zuzuschreiben.

Der Kunde bestätigt Folgendes:

  • il Das Kreditrisiko wird vollständig von SeQura getragen.;
  • Etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ratenzahlungen für die Kastration müssen behandelt werden direkt mit SeQura;
  • INPRIMEPAY übernimmt keine finanzielle oder banktechnische Verantwortung im Zusammenhang mit Kastrationsoperationen.

 

26.1 Provisionsabrechnung
Die Abrechnung der Provisionen erfolgt wie folgt:

  • Bei Zahlungen per QR-Code und kontaktloser Bezahlung werden die Gebühren für die Automaten von Stripe monatlich in Rechnung gestellt, indem die Rechnung automatisch an das Steuerkonto des Kontoinhabers gesendet wird.
  • Die durch das gewählte Paket (LitePos, Lite, Standard, Premium) entstehenden Plattformgebühren werden von INPRIMEPAY SRL monatlich in Rechnung gestellt. regelmäßige Ausstellung elektronischer Rechnungen.

28.1 Entschädigungsklausel

Der Kunde stellt Inprimepay von jeglicher Haftung frei, die sich aus Folgendem ergibt:

  • Sperrungen, Blockierungen oder Strafen, die von Stripe, Klarna, Alma, Scalapay und anderen Anbietern verhängt werden
  • Rückbuchungen, Streitigkeiten und Auseinandersetzungen
  • Der Onboarding-Prozess konnte aus Gründen, die nicht Inprimepay zuzuschreiben sind, nicht abgeschlossen werden.

Kündigungsklauseln und Haftungsbeschränkungen

29.1 Ausdrückliche Kündigungsklausel
Dieser Vertrag endet automatisch gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches, der INPRIMEPAY berechtigt, die Dienstleistungen ohne Vorankündigung einzustellen, wenn der Kunde: a) die Produkte oder Dienstleistungen ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von INPRIMEPAY an Dritte veräußert; b) die bezahlten Dienstleistungen nicht erbringt; c) einem Insolvenzverfahren unterliegt oder zu dem ein solches Verfahren zugelassen wurde. Inprimepay Srl behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, falls einer oder mehrere der vorgenannten Fälle einen Schaden verursachen.

 

29.2 INPRIMEPAY Haftungsbeschränkung
INPRIMEPAY ist nicht verantwortlich für die vom Kunden bereitgestellten und/oder online veröffentlichten Informationen. INPRIMEPAY haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt durch die Nutzung der Dienste durch den Kunden oder Dritte entstehen.

29.3 Leistungs- und Zahlungsverpflichtung
Diese Vereinbarung ist für die Parteien ab sofort verbindlich.

Il Klient ist verpflichtet, die Gebühr zu entrichten. gleichzeitig mit dem Abonnement dieses Vertrags.
INPRIMEPAYNach Zahlungseingang verpflichtet sich der Anbieter, das Management-Panel und die angebotenen Dienste zu aktivieren. 1 (ein) Arbeitstag.

Im Falle der Übermittlung durch den Kunden Zahlungsbuchhalter (z. B. Überweisungsbeleg) zur frühzeitigen Aktivierung, INPRIMEPAY aktiviert den Dienst noch vor dem endgültigen Wert.. tuttavia, wenn eine solche Zahlung storniert, rückgängig gemacht oder nicht erfolgreich istDas Unternehmen behält sich das Recht vor:

  • Melden Sie den Vorfall den zuständigen Behörden. für Untersuchungen zu jeglichen möglichen betrügerische Insolvenz;
  • Sofortige Suspendierung aktive Dienste;
  • Ergreifen Sie rechtliche Schritteauch in Zivil- und Strafverfahren, um ihre wirtschaftlichen und Reputationsinteressen zu schützen.

29.4 Einstellung des Dienstes bei Nichteinhaltung
Im Falle schwerwiegender Verstöße, rechtswidrigen Verhaltens, unlauterer Geschäftspraktiken oder anhaltender Insolvenz von INPRIMEPAY oder beteiligten Dritten behält sich INPRIMEPAY das Recht vor, den Dienst und den Zugang zum Kontrollpanel vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

LAUFZEIT- UND WIDERRUFSKLAUSEL

30.1 Vertragsdauer und Kosten
Dieser Vertrag sieht keine zeitlichen Beschränkungen über die unterzeichneten Vertragsperioden hinaus vor.
Sobald der Dienst aktiviert und die anfängliche Gebühr entrichtet wurde, kann der Kunde den Dienst in den ersten 12 Monaten unbegrenzt und ohne weitere Wartungskosten oder feste Gebühren nutzen.

Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Service, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, automatisch um weitere 12 Monate verlängert. Die Kosten hierfür betragen 99,00 € zzgl. MwSt. für den italienischen Markt, für die übrigen Märkte fallen keine Gebühren an.
Der Vertrag ist ab dem Datum der Unterzeichnung für 12 Monate bindend und sieht keine Möglichkeit des vorzeitigen Rücktritts durch den Kunden vor.
Die Verlängerung gilt als automatisch, es sei denn, der Kunde erteilt mindestens 20 Tage vor dem jährlichen Ablaufdatum eine schriftliche Mitteilung.

30.2 Vorschriften zur Zahlungsabwicklung
Die Bedingungen für Zahlungen, Guthaben, Überweisungen und alles, was in dieser Vereinbarung nicht aufgeführt ist, unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stripe, die bei der Registrierung und auf [Website-Adresse einfügen] eingesehen werden können. https://stripe.com/en-it/legal/ssaINPRIMEPAY ist für solche Bestimmungen nicht verantwortlich.

30.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt italienisches Recht. Für alle Angelegenheiten, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, findet italienisches Recht Anwendung. Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten gütlich beizulegen und gegebenenfalls den Schlichtungsdienst der Handelskammer Mailand in Anspruch zu nehmen. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung, Durchführung, Beendigung oder Aufhebung dieses Vertrags ist ausschließlich Mailand, Italien, zuständig.

EINSEITIGE VERTRAGSÄNDERUNGEN
31.1 Recht auf Änderung. INPRIMEPAY behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrags (einschließlich beispielsweise betrieblicher, technischer, verfahrenstechnischer und dokumentarischer Klauseln) einseitig zu ändern, unbeschadet der in Punkt 6.5 genannten spezifischen Bestimmungen für finanzielle Aktualisierungen.

31.2 Mitteilung und Form der Kommunikation. Die Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt mit mindestens 30 (dreißig) Tage Kündigungsfrist über einen oder mehrere der folgenden Kanäle: E-Mail an die in den persönlichen Daten angegebene Adresse, zertifizierte E-Mail, geschützter Bereich und/oder Bekanntmachung auf der Plattform. Die Mitteilung wird Folgendes enthalten: Gültigkeitsdatum der Änderungen.

31.3 Recht auf kostenfreien Rücktritt. Innerhalb der Kündigungsfrist kann der Kunde Straffreie Rücknahme und ohne weitere Kosten als die bis zum Wirksamwerden des Widerrufs angefallenen, durch schriftliche Mitteilung (E-Mail/PEC). Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist kein Widerruf, gelten die Änderungen als geändert. durch stillschweigende Zustimmung akzeptiert.

31.4 Ausnahmen mit sofortiger Wirkung oder verkürzter Ankündigungsfrist. Die folgenden Änderungen können sofort (oder gegebenenfalls mit verkürzter Ankündigungsfrist) in Kraft treten:
a) Anpassungen, die von GesetzVerordnungen von Behörden oder Anordnungen der Justizbehörde;
b) Interventionen von SicherheitBetrugsprävention, Aufrechterhaltung des Servicebetriebs oder Fehlerbehebungen;
c) Aktualisierungen nicht abwertend und/oder rein technische Probleme, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder die Hauptfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigen.

31.5 Drittanbieter und Leitungspreise. Die Variationen von Bedingungen oder Gebühren, die von externen Anbietern erhoben werden (Stripe, Klarna, Alma, Satispay und andere integrierte Schaltkreise) Sie stellen keine einseitigen Änderungen dar. dieses Vertrags; sie gelten automatisch gemäß den Vorgaben der jeweiligen Anbieter, wie bereits in Punkt 6.6 erwähnt.

 

 

 

 

 

 

 

31.6 Nachweis der Kommunikation. Die Veröffentlichung im reservierten Bereich und/oder das Versenden der E-Mail gelten als ausreichender Nachweis der Kommunikation. Die Fortsetzung der Nutzung Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen nach dem Inkrafttreten der Änderungen gilt als Annahme der Änderungen.

31.7 Diese Klausel bedarf der gesonderten Genehmigung. Diese Klausel wird betrachtet ärgerlich gemäß Artikel 1341 und 1342 cm³ und erfordert spezifische schriftliche Genehmigung.

32.1 – Kommerzielle Mandate, White-Label-Produkte und fehlende Finanzaktivitäten

INPRIMEPAY stellt ausschließlich die technologische Infrastruktur, Softwareanwendungen und die Integration mit Drittanbietern bereit.

INPRIMEPAY stellt keine physischen POS-Geräte bereit und führt keine Acquiring-Aktivitäten durch.

Die Dienstleistungen im Bereich Acquiring und Zahlungsmanagement werden ausschließlich von Stripe Payments Europe Ltd. erbracht.

Stripe Payments Europe Ltd. ist über die Stripe Connect-Infrastruktur der Technologiepartner von INPRIMEPAY für die technische Zahlungsintegration.
INPRIMEPAY agiert nicht als Handelsvertreter von Stripe, sondern ausschließlich als Anbieter von Technologieintegration.

Der Kunde erkennt an und akzeptiert Folgendes:

  • Sämtliche Genehmigungen, Risikorichtlinien, Sperrungen, Gutschriftfristen und finanziellen Bedingungen werden ausschließlich von den jeweiligen Drittanbietern geregelt;
  • INPRIMEPAY hat weder Entscheidungsbefugnisse noch finanzielle Verantwortung für Zahlungstransaktionen.

AUTORISIERTER HÄNDLER AUSSERHALB DER EU UND DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS

Für den Vertrieb und Support seiner Produkte und Dienstleistungen in Nicht-EU-Gebieten und im Vereinigten Königreich nutzt INPRIMEPAY SRL den autorisierten Vertriebspartner Inplatforms Ltd, der für den Vertrieb und den administrativen Kundendienst für INPRIMEPAY-Dienstleistungen in seinen Gebieten gemäß den von INPRIMEPAY SRL festgelegten Richtlinien und Geschäftspolitiken zuständig ist.

Daten von Inplatforms Ltd

  • Firmenname: Inplatforms Ltd., 128 City Road, London, Vereinigtes Königreich
  • ID: EC1V 2NX Email: info@inplatforms.co.uk Website: INPLATFORMS.CO.UK

Der Vertriebspartner ist für die kaufmännische Betreuung und Unterstützung in Nicht-EU-Gebieten und im Vereinigten Königreich zuständig und befolgt die von INPRIMEPAY SRL vorgegebenen Richtlinien und Bestimmungen.

HILFE UND UNTERSTÜTZUNG

INPRIMEPAY bietet einen engagierten Kundenservice und Support, um seinen Kunden ein optimales Erlebnis zu gewährleisten. Bei Fragen zu unseren Dienstleistungen, technischem Support oder Klärungsbedarf können Sie unser Team über die folgenden Kanäle kontaktieren:

  • Allgemeine Support-E-Mail: info@inprimepay.com
  • Support-Ticket: inprimepay.com/assistanza oder reservierter Bereich
  • Kundendiensttelefon Italien: +39 02 99948876
  • Öffnungszeiten der Hilfsdienste: Montag bis Freitag, 10:00 bis 16:00 Uhr (MEZ)

Das INPRIMEPAY-Team steht Ihnen für Fragen, technischen Support und die Behebung von Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform zur Verfügung.

 

 

 

 

Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsklausel

 Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Verbot der öffentlichen Bekanntgabe
Die Vertragspartei verpflichtet sich, Informationen über die von INPRIMEPAY erbrachten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische, betriebliche, funktionale und kommerzielle Details, auf keiner öffentlichen oder privaten Plattform zu veröffentlichen, offenzulegen, zu überprüfen oder in irgendeiner Weise zu erwähnen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Bewertungsseiten (z. B. Trustpilot, Google Reviews, TrustRadius, G2);
  • Soziale Medien (LinkedIn, Facebook, Twitter, Instagram, Reddit usw.);
  • Foren, Blogs, Pressemitteilungen oder andere Mittel der öffentlichen oder privaten Verbreitung.

Jegliche Weitergabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von INPRIMEPAY.  Verbot der Weitergabe an Dritte
Die Vertragspartei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht ohne die schriftliche Genehmigung von INPRIMEPAY an Dritte, einschließlich Berater, Wettbewerber, Medien, Aufsichtsbehörden oder andere Unternehmen, weiterzugeben.

 Folgen eines Verstoßes
Jeder Verstoß gegen diese Klausel hat folgende Konsequenzen:

  • Bei schwerwiegendem Vertragsbruch sofortige Kündigung;
  • Verpflichtung zur Entfernung von Inhalten, die gegen diese Klausel verstoßen, innerhalb von 24 Stunden;
  • Sofortige Verhängung einer Geldstrafe von 25.000 € für jeden festgestellten Verstoß, zusätzlich zu etwaigen Entschädigungen für finanzielle und rufschädigende Folgen;
  • Für jeden Tag, an dem der Verstoß nach schriftlicher Aufforderung zur Beseitigung andauert, wird eine zusätzliche Geldstrafe von 500 € erhoben.

 Dauer der Klausel
Die Geheimhaltungspflicht bleibt für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Beendigung des Vertrags in Kraft.

 Zuständiges Gericht und Schiedsgericht

  • Für Verträge, die im Vereinigten Königreich abgeschlossen werden: Diese Klausel unterliegt dem Recht von England und Wales, wobei die Gerichte von London die ausschließliche Zuständigkeit haben.
  • Bei Verträgen, die in der Europäischen Union abgeschlossen werden, gilt Folgendes: Die Klausel unterliegt dem Recht des EU-Mitgliedstaats, in dem INPRIMEPAY seinen Sitz hat. 
  • Für Abonnements in Italien über den Vertriebspartner INPRIMEPAY gilt: Diese Klausel unterliegt italienischem Recht, und die ausschließliche Zuständigkeit liegt beim Gericht in Mailand.
  • Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Alternativ können die Parteien Streitigkeiten durch ein verbindliches Schiedsverfahren gemäß den Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) oder des London Court of International Arbitration (LCIA) für das Vereinigte Königreich oder der Mailänder Schiedskammer für Italien beilegen.

 

DSGVO-KONFORMITÄT UND DATENVERARBEITUNG

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 679/2016 und ihren nachfolgenden Änderungen gewährleistet INPRIMEPAY SRL den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den geltenden Bestimmungen. Die Daten des Kunden und seiner Kunden werden ausschließlich zu den in diesem Vertrag genannten Zwecken verarbeitet, wie beispielsweise:

  • Buchhaltung und Verwaltungsmanagement
  • Bereitstellung der erwarteten Dienstleistungen
  • Geschäftskommunikation im Zusammenhang mit der bestehenden Vertragsbeziehung

Firmendaten, einschließlich aller Systemzugriffsinformationen (z. B. FTP), werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Erbringung von Dienstleistungen oder soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der Kunde ermächtigt INPRIMEPAY, ihm kommerzielle Informationen per E-Mail zuzusenden. Der Kunde kann jederzeit die Löschung seiner personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Anfrage an INPRIMEPAY beantragen. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Administrator von INPRIMEPAY, der sich verpflichtet, die Daten gemäß der DSGVO zu schützen.

Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass INPRIMEPAY Tätigkeiten ausführt, die ausschließlich beaufsichtigten Unternehmen vorbehalten sind und ausschließlich als solche tätig sind. Technologieanbieter, Systemintegrator und nichtfinanzieller Handelsvertreter.